Die Rurstrecke des KFV Düren hat eine Länge von ca. 16 km und eine durchsschnittliche Breite von 25-30m. Sie beginnt am oberen Ortsrand von Kreuzau-Üdingen (Wehr oberhalb der Fa. Metsä Tissue) und endet ca. 1,2 km unterhalb der Autobahnbrücke A4 Köln-Aachen.
(Ende der Kläranlage)
Das Befischen der Rurstrecke ist nur Mitgliedern und deren Gästen vorbehalten.
(Mitglieder können Tages-Gastkarten erwerben)
Die Rurstrecke des KFV ist vereinsintern in 26 Abschnitte aufgeteilt, in denen anhand farbiger Markierung die Art der Befischung festgelegt ist. Außerdem dient diese Unterteilung einer besseren Auswertung der Fangergebnisse sowie der Besatzstrategie.
Dies kann man in folgender Karte erkennen:
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zur Landkarte, bei dieser Karte der Süden oben ist, da die Rur von Süden nach Norden fließt und wir diese in Fließrichtung kartiert haben!
Wir bieten eine Kartenansicht mit farblicher Darstellung und weiteren Features wie Parkplätzen und Wassertemperaturen an.
Für die Karte können auch selbst gemessene Wassertemperaturen gemeldet werden.
Alternativ gibt es auch eine Orientierungskarte der Rurstrecken in Google-Maps. (Norden oben)
Mindestabgabe Obermaubach: 5 m3
Weiterführende Informationen: Wasserabgabe WVER
Wichtige Telefonnummern und Ansprechpartner:
Fischwilderei
Umweltdelikte
Öffentliche Ordnung
(Ordnungsamt)
Mindestmaße und Schonzeiten
In dieser Tabelle sind die Mindestmaße und Schonzeiten aufgeführt. Sie dienen der Übersicht und können über die Druck-Funktion des Browsers ausgedruckt werden.
| Fischart / Krebsart | Mindestmaß / Fenster | Schonzeit |
|---|---|---|
| Aal | 50 cm | Keine |
| Äsche | Ganzjährig geschont | Ganzjährig |
| Bachforelle | 30 – 45 cm | 20.10. – 15.03. |
| Barbe | 35 cm | 15.05. – 15.06. |
| Edel- & Steinkrebs | Ganzjährig geschont | Ganzjährig |
| Elritze | Ganzjährig geschont | Ganzjährig |
| Hecht | 45 cm | 15.02. – 30.04. |
| Invasive Krebse | Keine Einschränkung | Keine |
| Karpfen | 35 cm | Keine |
| Lachs | Ganzjährig geschont | Ganzjährig |
| Nase | 30 cm | 01.03. – 30.04. |
| Regenbogenforelle | 35 cm | Keine |
| Schleie | 25 cm | Keine |
| Zander | 40 cm | 01.04. – 31.05. |
Hinweis:
Es handelt sich um einen Auszug der am häufigsten vorkommenden Fischarten
Neben den gesetzlichen Mindestmaßen von NRW gelten an unseren Vereinsgewässern die jeweils strengeren Vereinsregeln (fett gedruckt).
Im Zweifel und bei gesetzlichen Änderungen gilt immer die aktuelle LFischVO NRW.
Neben den oben aufgeführten Schonzeiten gilt in der Zeit vom 20. Oktober bis 15. März ein generelles Fischereiverbot für die gesamte Rurstrecke.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Impressionen






