KFV Düren – Stausee Obermaubach
Wichtiger Hinweis: Mit der Buchung eines Bootes erkennen Sie diese Bedingungen verbindlich an. Die Nutzung erfolgt auf Ihre eigene Verantwortung und eigenes Risiko.
1. Teilnahmeberechtigung und Nutzung
1.1 Registrierung und Reservierung
Jeder Benutzer muss sich am Buchungsportal registrieren. Jede Nutzung muss im Buchungsportal reserviert werden. Ohne gültige Reservierung ist eine Nutzung nicht gestattet. Das Boot darf nur in dem vorab gebuchten/reservierten Zeitraum genutzt werden.
1.2 Bestimmungen
Die Boote dienen der Ausübung der Angelfischerei unter Einhaltung der:
- Landesfischereiverordnung (LFischVO NRW)
- Gewässerordnung für den Stausee Obermaubach
- Freizeitordnung des WVER für den Stausee Obermaubach
1.3 Berechtigte Nutzer
Zur Nutzung sind ausschließlich aktive Mitglieder des KFV Düren berechtigt, die im Besitz eines gültigen Fischereischeins sind.
1.4 Untervermietung und Gäste
Eine Untervermietung oder unentgeltliche Überlassung an Nicht-Mitglieder ist untersagt.
Die Mitnahme von Gästen ist gestattet, sofern:
- Das Mitglied an Bord ist und die Haftung übernimmt
- Eine Tageskarte über die Vereins-Homepage gebucht wird
- Der Gast einen gültigen Fischereischein besitzt
1.5 Alter
Das Mindestalter für das selbstständige Reservieren und Führen der Vereinsboote ist 16 Jahre.
1.6 Verbotene Substanzen
Das Führen der Boote unter Alkoholeinfluss, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln ist verboten.
2. Sicherheitsbestimmungen und Naturschutz
2.1 Vor Fahrtantritt
Zu jedem Boot gehört: Ruderpaar, Anker und Schöpfgefäß.
Jeder Nutzer muss das Boot auf offensichtliche Mängel und fehlende Ausrüstung prüfen. Schäden am Rumpf, lose Dollen oder beschädigte Ruder müssen sofort den Gewässerwarten gemeldet werden.
Gewässerwarte Telefon: 0170-7755983
Tipp: Machen Sie ein Foto des Bootes vor Übernahme und nach Rückgabe – so lässt sich der ordentliche Zustand dokumentieren.
2.2 Rettungswesten
Das Tragen von Rettungswesten wird dringend empfohlen.
Bei Minderjährigen und Nichtschwimmern ist das Tragen von Rettungswesten verpflichtend. Rettungswesten müssen selbst mitgebracht werden.
2.3 Ausrüstung und Betrieb
- Das Nutzen von Elektromotoren ist nicht gestattet
- Maximale Personenzahl beachten (siehe Boot-Plakette) – maximal 2 Angler empfohlen
- Besondere Vorsicht beim Ein- und Aussteigen
2.4 Wetter und Bedingungen
Wind und Wetter können das Bootsangeln lebensgefährlich machen. Sie müssen vor jeder Bootsnutzung die aktuelle Wettervorhersage einholen.
Bei Sturmwarnung, Gewitter, dichtem Nebel oder Eisbildung: Boote dürfen nicht genutzt werden. Sollte das Boot bereits auf dem Wasser sein, ist unverzüglich zum Steg zurückzukehren.
2.5 Regelbeachtung
- Durchfahrtsverbot in die Rur flussaufwärts einhalten
- Abstandsgebot zu wasserwirtschaftlichen Anlagen und Überläufen beachten
- Anlanden außerhalb der Steganlage nur in Notfällen gestattet
- Gegenseitige Rücksichtnahme zu anderen Anglern (besonders Uferangler)
3. Sorgfaltspflicht und Sauberkeit
- Pfleglicher Umgang: Nutze und hinterlasse das Boot so, wie Du es gerne vorfinden möchtest
- Sauberkeit: Boote müssen sauber und frei von Verschmutzungen zurückgegeben werden
- Wasser schöpfen: In den Booten befindliches Wasser muss vor und nach jeder Nutzung ausgeschöpft werden
- Keine Montagen: Die Montage von Anbauteilen (Rutenhalter, etc.) ist nicht gestattet
- Keine Fischverarbeitung: Das Ausnehmen von Fischen an Bord ist nicht gestattet
- Korrekte Rückgabe: Boot ordnungsgemäß sicher und dauerhaft am zugewiesenen Liegeplatz vertäuen und mit Schloss sichern
- Schlüssel: Nach Nutzung im Schlüsseltresor am Tor des Bruthauses einschließen
4. Schäden und Haftung
Der Kreisfischereiverein Düren e.V. übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Bootsnutzung entstehen.
4.1 Haftung des Nutzers
Das nutzende Mitglied haftet vollumfänglich für alle Schäden am Boot, am Zubehör oder an Steganlagen, die durch unsachgemäße Handhabung, Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen.
Ausnahme: Keine Haftung für Schäden, die trotz sachgemäßem Gebrauch entstehen.
4.2 Meldepflicht
In der Nutzungszeit entstehende Schäden müssen nach Beendigung der Leihe unverzüglich an die Gewässerwarte gemeldet werden.
Gewässerwarte Telefon: 0170-7755983
4.3 Verlust und Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl des Bootes, der Ruder oder anderer Ausrüstung während der Nutzungszeit ist der Mieter zum Ersatz zu Wiederbeschaffungswert verpflichtet.
5. Verstöße und Konsequenzen
Den Anweisungen der Ordnungsorgane (Fischerei- und Talsperrenaufsicht) ist Folge zu leisten.
Der Vorstand und die Ordnungsorgane sind befugt, Verstöße gegen diese Nutzungsordnung zu ahnden. Verstöße können zum vorübergehenden oder dauerhaften Ausschluss von der Bootsnutzung führen. Ein Anspruch auf Ersatzleistungen entsteht daraus nicht.
Nutzungsverordnung Vereinsboote
KFV Düren e.V.
Stand: Mai 2026
